Run-off “ist kein Verrat am Kunden”
Selbst der Präsident der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Felix Hufeld, hält die Run-Off-Pläne in der Lebensversicherungs-Branche für legitime unternehmerische Entscheidungen, denen sich seine Behörde nicht entgegenstellen werde. Für die Genehmigung nennt er, die konkreten Voraussetzungen.
Es ist schon eine bemerkenswerte Aussage, dass Hufeld für Run-Off-Aktivitäten, wie zum Beispiel der Generali Lebensversicherung, offensichtlich “Grünes Licht” geben will. Es gehe doch darum, wo die Interessen der Kunden am besten gewahrt blieben. Wenn ein neuer Investor Policenbestände übernehme, könnte das für die Versicherten grundsätzlich sogar vorteilhaft sein. Besonders dann, wenn der bisherige Versicherer schwach dastehe. “Schlechter dürfen die betroffenen Kunden nicht gestellt werden, sonst würden wir die Übertragung nicht genehmigen”, betont Hufeld. Dazu müssten die Unternehmen detaillierte Geschäftspläne vorlegen, anhand deren die Entwicklung der Überschussbeteiligung nachvollzogen werden kann. Daraus lasse sich erkennen, ob sich die Situation der Kunden gegenüber dem Status quo verschlechtere. Sollte so etwas festgestellt werden, würde der Übertragung nicht zugestimmt werden. “Darüber hinaus muss der Käufer eine mindestens genauso hohe Kapitalbedeckung der Verträge nachweisen, wie es der bisherige Versicherer auch getan hat“. Im Einzelfall könnte dies bedeuten, dass eine Kapitalausstattung verlangt werde, die spürbar über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehe.