Ab sofort können kindergeldberechtigte Käufer bzw. Bauherren von selbstgenutztem Wohneigentum Baukindergeld beantragen. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende.
Für jedes Kind unter 18 Jahren zahlt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 1.200 EUR pro Jahr über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können die Käufer/Bauherren bis 12.000 EUR für jedes Kind erhalten, wenn sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ohne Unterbrechung 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.
Gefördert werden Neubauten, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.
Der Zuschuss wird im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) beantragt, nachdemder Käufer bzw. Bauherr in das Wohneigentum eingezogen sind. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden.
Beachten Sie bitte, dass Bausparkassen das zu erwartende Baukindergeld nicht vorfinanziert, da die KfW einer Abtretung oder einer Verpfändung der Auszahlungsansprüche nicht zustimmt.