Heute die neuesten Infos zu den bekannten Änderungen 2018 , damit alles leichter wird für den Verbraucher:
Basisinformationsblätter – PRIIP
Mit der Verordnung über Basisinformationsblätter wird der Kleinanleger eine standardisierte Information über grundlegende Merkmale und Risiken von bestimmten Anlageprodukten erhalten.
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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1286/1014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (PRIIP) wird ab 1. Jänner 2018 eine standardisierte Informationsverpflichtung geschaffen.
Basisinformationsblätter – IPID
Für alle Nicht-Leben-Versicherungssparten somit Sach und Unfall. Die offizielle englische Bezeichnung dafür lautet IPID („Insurance Product Information Document“),
zu Deutsch „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“.