Am 16.05.2018 hat die Hamburger Bürgerschaft die Änderung der Beihilfe beschlossen.
Somit können Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg ab dem 01.08.2018 zwischen der Inanspruchnahme der „klassischen“ Beihilfe
(wie bisher, zur Erinnerung: Die Pauschal-Beihilfe ist eine Art Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag).
oder der Pauschal-Beihilfe (NEU 2018) wählen.
Die Entscheidung für die neue Pauschal-Beihilfe bedeutet den unwiderruflichen Verzicht auf die „klassische“ Beihilfe. Diesen Zuschuss können sowohl neue Beamte als auch „alte“ Beamte sowie Versorgungsempfänger in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind.
An den Voraussetzungen einer GKV-Mitgliedschaft hat sich allerdings nichts geändert. Das bedeutet, dass im Regelfall nur junge Beamte entscheiden können, in der GKV zu bleiben ,- langjährig privat versicherte Beamte haben die Zugangsmöglichkeit zur GKV nicht mehr. Bei Fragen, einfach uns anrufen.