Stellen Sie sich vor, Sie steigen aus dem Flugzeug, versammeln sich mit den Mitreisenden am Gepäckband und einer nach dem anderen nimmt seinen Koffer in Empfang. Schließlich ist keiner mehr übrig, aber Sie stehen immer noch da und warten. Ein wahrer Albtraum – Ihr Gepäckstück ist weg. Wie gehen Sie nun weiter vor? Und welche Rechte haben Sie – vor allem, wenn Ihr Koffer gar nicht mehr auftaucht?
Was tun, wenn das Gepäckstück verschwunden ist?
Die erste Regel, die Sie beherzigen sollten, ist: bleiben Sie ruhig und schauen Sie sich auf den benachbarten Gepäckbändern um. Vielleicht ist Ihr Gepäckstück beim Ausladen aus dem Flieger nur auf einem falschen Förderband gelandet und dreht hier mittlerweile einsam seine Runden. Ist dies nicht der Fall, suchen Sie den Schalter für Gepäckermittlung in der Ankunftshalle des Flughafens auf. Meist ist er mit „Lost & Found“ gekennzeichnet. Halten Sie Ihr Flugticket bereit, denn auf diesem befindet sich die Gepäckregistrierungsnummer, die beim Check-in aufgeklebt wurde. Hilfreich ist ebenfalls, wenn Sie Ihren Koffer genau beschreiben können.
Verlustmeldung aufgeben
Ihre schlimmsten Befürchtungen werden wahr, denn Ihr Gepäck ist unauffindbar. Nun müssen Sie eine formelle Verlustmeldung aufgeben. Hier ist unter anderem vermerkt, an welche Adresse der Koffer geliefert werden soll, falls er doch wieder auftaucht. Außerdem Ihre Telefonnummer für Nachfragen und weitere Angaben wie z.B. besondere Merkmale Ihres Gepäckstücks. Verlangen Sie unbedingt eine Kopie der Verlustmeldung, falls diese Ihnen nicht ausgehändigt wird.
In den meisten Fällen taucht Ihr Reisegepäck innerhalb kurzer Zeit wieder auf und wird kostenlos an Ihre Hoteladresse oder zu Ihnen nach Hause geliefert. Wenn Sie Ihre Urlaubsreise gerade erst angetreten haben, wenden Sie sich an die zuständige Fluggesellschaft. Diese hilft bei Gepäckverlust kurzfristig mit Hygiene-Artikeln wie Zahnpflegesets und Rasierern aus. Ebenfalls haben Sie Anspruch darauf, das Nötigste an Kleidung zu kaufen. Bewahren Sie hier die Quittungen auf und reichen Sie diese innerhalb von drei Wochen bei der Airline ein.
Achtung: Das gilt nicht für Luxusartikel und Designerkleidung.
Bleibt Ihr Koffer aber auch nach fünf Tagen verschwunden, erhalten Sie von der Fluggesellschaft ein Formular in dem Sie angeben, welchen Wert und Inhalt der verlorene Koffer hatte. Da bei einem kompletten Verlust die Entschädigung der Airline nur bis zu 1.300,00 € beträgt, ist es ratsam, wertvolle Dinge immer im Handgepäck oder am Körper zu transportieren.
Wer haftet bei einer Pauschalreise?
Haben Sie eine Pauschalreise angetreten, wickeln Sie Ansprüche zur Entschädigung direkt über den Reiseveranstalter ab. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Reisepreisminderung pro Tag, an dem der Koffer weg ist. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich nach der Art der gebuchten Reise. Sollten Sie für eine Trekking-Tour in den Dolomiten auf Ihre gesamte Ausrüstung verzichten müssen, fällt die Entschädigung höher aus, als wenn Ihnen für den Strandurlaub die Badekleidung abhanden kommt. Aber egal wie auch immer Hilfe gibt es von uns: