15.5.2018 – Die Redaktion von Finanztest hat sich jüngst mit den Versorgungswerken für Mediziner beschäftigt. Dabei wurden bei der Rentenhöhe große Unterschiede festgestellt, vergleichbar seien die Systeme zudem nicht.
In Ausgabe 5/2018 ihrer Zeitschrift Finanztest hat sich die Stiftung Warentest mit den Versorgungswerken für Ärzte beschäftigt. Der Bericht macht vor allem eins klar: Bei den Ruhestandsgeldern ist Arzt nicht gleich Arzt. Ganz im Gegenteil: Die Unterschiede beispielsweise beim Renteneintrittsalter sind beachtlich. Differenzen in den einmzelnen Bundesländern.
Glücklich darf sich schätzen, wer als Mediziner in Hessen arbeitet. Bei allen anderen Versorgungswerken müssen Mediziner länger arbeiten. Wer kurz vor dem Ruhestand steht, vielleicht nur ein paar Monate; jüngere Ärzte erhalten dagegen ihre volle Rente vom Versorgungswerk erst zwei Jahre später als ihre hessischen Kollegen.
Kapitalanlagerisiken bei Versorgungswerken
Experten des Heilwesennetzwerks RM eG warnen davor, dem Bericht uneingeschränkt zu vertrauen. Tatsächlich heißt es in dem Artikel nur, dass Versorgungswerke bei der Finanzierung auf „eine Mischung aus Umlage und Kapitaldeckung“ setzen. Die Gewichtung der beiden Finanzierungswege könne von jeder Einrichtung eigenständig gewählt werden. Bisher scheine die Mischung zu stimmen, schließt Finanztest.
Niedrigzins belastet
Gestützt wird diese Einschätzung durch einen Bericht der Süddeutschen Zeitung. Im November 2016 hieß es dort in einem Beitrag: „Eine neue Studie zeigt nun: Auch bei den Versorgungswerken geht es mit den Renditen wegen der niedrigen Zinsen bergab.“ Einschnitte bei den Leistungsauszahlungen seien kein Tabu. „Im Sinne der Streuung des Kapitalanlagerisikos sollte die Ergänzung durch Basisrenten durchaus in Betracht gezogen werden.“
Anlagestrategie geändert
Es gibt aber noch eine weitere Befürchtung: Da Versorgungswerke ihre Anlagestrategie nach 2008 geändert haben, könnte eine Zinswende die Einrichtungen auf dem falschen Fuß erwischen, warnen einige Experten.
Eine ganz andere Leerstelle in dem Finanztest-Artikel, ist das Thema Berufsunfähigkeit, da dies für Medizinberufe ein hohes Risiko ist.“
Versorgungswerke böten in erster Linie eine Altersversorgung, dazu gebe es Absicherungen für Hinterbliebene und bei Verlust der Arbeitskraft. „Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist jedoch oft nicht umfassend und muss durch eine eigene Vorsorge ergänzt werden“!
Beispiel Infektionskrankheit: Ärzte und Zahnärzte laufen bei einer Infektion Gefahr, keine Patienten behandeln zu dürfen. Einige Versicherer haben deshalb eine Infektionsklausel in die Berufsunfähigkeits-Versicherung aufgenommen, so dass die Versicherung zahlt, wenn der Arzt wegen einer ansteckenden Krankheit nicht arbeiten kann.
Beratungsbedarf bei Krankentagegeld
Um längere Ausfallzeiten zu überbrücken, empfiehlt Finanztest den Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung. „Bei längeren Ausfallzeiten von niedergelassenen Ärzten steht allerdings nicht nur das Einkommen des Arztes auf dem Spiel, sondern die gesamte Arztpraxis. Die Summe sollte auch die laufenden Praxiskosten decken.
Wir von www.Kiel-Finanz.de helfen gern bei der Ausgestaltung der Verträge.