Die Regelaltersrente wird mit dem vollendete 67. Lebensjahr von der Rentenkasse bezahlt. Wenn Rentenversicherte nicht so lange arbeiten können oder wollen, besteht die Möglichkeit frühzeitig in Rente zu gehen. Bei einem vorgezogenen Rentenbeginn, müssen lebenslange Abschläge auf die bis dahin erreichte Rente hingenommen werden.
Bis zu 14,5 % Abschläge bei vorzeitigen Rentenbeginn
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Frühestens können Rentenversicherte mit 63 Jahren in Rente gehen. Dazu müssen allerdings 35 Versicherungsjahre nachgewiesen und in der Rente dürfen keine nennenswerten Alterseinkünfte erzielt werden. Sind die Bedingungen erfüllt, stehen einem frühzeitigen Start in die Rente eventuell nur noch die lebenslangen Rentenabschläge im Wege. Denn nicht alle Mitglieder der Rentenversicherung können sich diese Abschläge leisten. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme fällt die Rente um 0,3 Prozent niedriger aus. Der maximale Rentenabschlag liegt somit bei 14,5 %. wer also mit so einem Gedanken spielt sollte sich vorher rechtzeitig beraten lassen, Wir könnten da helfen: www.kiel-finanz.de