Beamte und Dienstunfähigkeit: eine manchmal heikle Geschichte
Wenn Beamte dienstunfähig werden, folgt darauf häufig noch weiterer Ärger – weil die erhoffte private Dienstunfähigkeitsrente verweigert wird.
Dass Berufsunfähigkeit (BU) und Dienstunfähigkeit (DU) nicht das Gleiche sein müssen, stellen viele Beamte erst fest, wenn es zu spät ist. Dann nämlich, wenn die DU eingetreten und amtsärztlich bestätigt ist, der BU-Versicherer aber den Daumen senkt. Darf er das? Ja, wenn die Bedingungen entsprechende Lücken aufweisen. Das ist auf dem deutschen BU-Markt keineswegs die Ausnahme, sondern die Regel. Die meisten BU-Bedingungswerke werden den spezifischen Anforderungen von Beamten schlichtweg nicht gerecht. Entweder es gibt gar keine Regelungen für den Fall einer Dienstunfähigkeit oder die enthaltenen DU-Klauseln sind unvollständig und/oder „unecht“.
Die Knackpunkte: Zum einen erkennen viele Versicherer eine amtlich festgestellte DU nicht per se an. Stattdessen behalten sie sich eine eigene BU-Prüfung vor, die naturgemäß zu einem anderen Ergebnis kommen kann. Die Folge ist dann eine Leistungsverweigerung. Zum anderen sind Beamte auf Widerruf und auf Probe häufig außen vor. Denn sie werden bei DU meistens nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen – während die Bedingungen aber allein die „Versetzung in den Ruhestand“ als Leistungsfall-Voraussetzung nennen.
Diese riesigen Schutzlücken schließt nur eine „echte“ und vollständige DU-Klausel: „Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als berufsunfähig, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.“ Ein derartiges Schutzniveau für Beamte bieten nur wenige Anbieter auf dem deutschen Markt.
Manche Beamte haben speziellen Absicherungsbedarf
Darüber hinaus sollte der BU-Vertrag auch den besonderen Erfordernissen gerecht werden, die manche Beamtengruppen aufweisen. So ist es sinnvoll, bei Polizisten und Feuerwehrleuten auch das Vollzugsdienstunfähigkeits- bzw. Feuerwehrdienstunfähigkeits-Risiko abzusichern, welches über das allgemeine DU-Risiko hinausgeht. Auch für Lehrer und Lehramtsanwärter sowie Finanz- und Verwaltungsbeamte gibt es eigene DU-Tarife, die auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind und dementsprechend umfassenderen Schutz bieten.
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